AGB

1. Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Vertragssprache

(1) Wir schließen Verträge nur zu diesen Bedingungen ab. (2) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und handelsüblich sind. (3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

2. Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutzvorschriften

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn (a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder (b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, oder (c) Sie Unternehmer sind. Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Ihnen durch Unterzeichnung des Auftragsformulars durch unseren Vertreter zustande. Wir haben aber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, welches mit Vertragsschluss beginnt.

4. Lieferfristen und -verzögerungen

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind, vorbehaltlich ausdrücklich verbindlicher Vereinbarungen, ausschließlich unverbindliche Angaben. (2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

5. Preise, Zahlung und Zusatzleistungen

(1) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern. (2) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung werden Anfahrtszeiten, Transport- und Montagekosten gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet. (3) Bei der Lieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude, die Sie zu vertreten haben, verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel von Ihnen bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten für uns oder der von uns beauftragter Personen durch Umstände behindert, die Sie zu vertreten haben, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt. (4) Vertraglich nicht vereinbarte Leistungen führen wir auf Regie nach den Stundensätzen unserer jeweils gültigen Preisliste aus.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. (2) Wird die Ware als wesentlicher Bestandteil in ihr Grundstück eingebaut, so treten Sie schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des vereinbarten Vertragspreises mit allen Nebenrechten an uns ab. (3) Wird die Ware von Ihnen oder in ihrem Auftrag als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so treten Sie schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des vereinbarten Vertragspreises mit allen Nebenrechten an uns ab. (4) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Ihren Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

7. Mängelrügen

(1) Zeigen Sie einen Mangel an, der gemäß unserer Überprüfung nicht besteht und hatten Sie bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder waren Sie infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so haben Sie uns den entstandenen Schaden zu ersetzen; Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Selbiges gilt, wenn Sie uns den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewähren. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen sind wir insbesondere berechtigt, die bei Ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die von Ihnen verlangte Reparatur, von Ihnen erstattet zu verlangen. (2) Sind Sie Unternehmer, sind Sie verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Unterlassen Sie die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei einer Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind uns schriftlich und so detailliert wie Ihnen möglich zu beschreiben.

8. Gewährleistung und Verjährung

(1) Bei Mängeln stehen Ihnen ihre gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu. (2) Sind Sie Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Reparaturarbeiten gilt jedoch eine Verjährungsfrist der Gewährleistung von einem Jahr. (3) Sind Sie Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. (4) Die Verjährungsfristen nach Abs. 3 und bei Reparaturarbeiten nach Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen haben. b) Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. c) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. (5) Sind Sie Unternehmer, beginnt die Verjährungsfrist bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme. (6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. (7) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. (8) Eine Änderung der Beweislast zu ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (9) Rechte wegen Mängeln stehen Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich der verkauften Ware im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben. Eine im Einzelfall abgegebene Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie steht, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, oder Gegenansprüchen und Zurückbehaltungsrechten aus demselben Vertrag, unter der Bedingung, dass Sie unsere Vergütung bezahlen.

9. Kündigung

Kündigen Sie nach § 648 BGB den Vertrag, ohne dass wir dies zu vertreten haben, stehen uns die in § 648 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche können wir die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vertragspreisen abrechnen und darüber hinaus zusätzlich als Ersatz für die sonstigen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 25% des Netto-Teilbetrags aus dem Gesamtpreis verlangen, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die wir bis zur Kündigung noch nicht ausgeführt haben. Dieser pauschalierte Anspruch steht uns nicht zu, wenn Sie nachweisen, dass der uns zustehende Betrag niedriger als die Pauschale ist.

10. Technische Hinweise

(1) Sie müssen Wartungsarbeiten durchführen, insbesondere: • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren • Anstriche innen wie außen sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Vertragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Ware beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen uns entstehen. (2) Oberflächen sind, abhängig von Material und Umwelteinflüssen, regelmäßig zu reinigen. Zur Vermeidung von irreparablen Schäden sollten keine Reiniger mit aggressiven Inhaltsstoffen, Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen, Alkohol oder Salmiak oder dergleichen, sondern nur für das jeweilige Material geeignete Reiniger und Tücher verwandt werden. (3) Sie müssen zum Schutz und Erhalt der Ware (z.B. Fenster, Türen, Rollläden) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge tragen.

11. Aufrechnung

Ihnen steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Überlassene Unterlagen

An allen mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Unterlagen, wie Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Kalkulation behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie unverzüglich zurückzugeben.

13. Streitbeilegung

Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet oder bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen. Sind Sie Verbraucher und haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Westendorf nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

* Stand 01.2021